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   LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2011 - L 5 KR 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6442
LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2011 - L 5 KR 12/11 (https://dejure.org/2011,6442)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.10.2011 - L 5 KR 12/11 (https://dejure.org/2011,6442)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - L 5 KR 12/11 (https://dejure.org/2011,6442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 S 3 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5
    Krankenversicherung - Notwendigkeit einer chirurgischen Maßnahme zur Behandlung von Adipositas - Kostenerstattung für eine Magen-Bypass-Operation - ausnahmsweise Einstandspflicht der Krankenkasse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Magenverkleinerung muss ausnahmsweise bezahlt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kasse muss Magenverkleinerung bezahlen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Magenbypass kann Kassenleistung sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Magenbypassoperation - Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Magenbypassoperation - Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Magenbypassoperation - Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Magenbypassoperation - Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2011 - L 5 KR 12/11
    Jedenfalls besteht bei einem solchen Übergewicht ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen, dass eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich macht (BSG 19.02.2003 B 1 KR 1/02 R, SozR 4 2500 § 137 c Nr. 1).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2011 - L 5 KR 12/11
    Die chirurgische Adipositastherapie kommt grundsätzlich nur als ultima ratio und nur bei Patienten in Betracht, die eine Reihe von Bedingungen für eine erfolgreiche Behandlung erfüllen (BMI >= 40 oder >= 35 mit erheblichen Begleiterkrankungen; Erschöpfung konservativer Behandlungsmöglichkeiten; tolerables Operationsrisiko; ausreichende Motivation; keine manifeste psychiatrische Erkrankung; Möglichkeit einer lebenslangen medizinischen Nachbetreuung; BSG, a.a.O.; BSG 16.012.2008 B 1 KR 2/08 R Rn. 23, SozR 4 2500 § 13 Nr. 20).
  • SG München, 30.03.2017 - S 44 KR 2/16

    Krankenkasse muss ausnahmsweise Magenverengungs-Operation bezahlen

    Jedenfalls besteht bei einem Übergewicht wie dem der Klägerin (im Allgemeinen ab einem BMI größer als 30 kg/m2) ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen wie Stoffwechselerkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Magendarmtraktes und Beeinträchtigungen des Halte- und Bewegungsapparates, welches eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich macht (BSG, Urteil vom 19.02.2003, Az.: B 1 KR 1/02 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2011, Az.: L 5 KR 12/11; Juris).

    Eine Schlauchmagen-Anlage als mittelbare Krankenbehandlung durch chirurgische Operation eines funktionell intakten Organs (Magen) zur Behandlung einer anderweitigen krankhaften Funktionsstörung (Adipositas Grad III) bedarf einer speziellen Rechtfertigung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.02.2003, Az.: B 1 KR 1/02 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2011, Az.: L 5 KR 12/11.; Hessisches LSG, Urteil vom 20.06.2013, Az.: L 8 KR 91/10; Juris).

  • SG München, 08.11.2016 - S 44 KR 218/16

    Die Genehmigungsfiktion bei nicht rechtzeitiger Entscheidung der Krankenkasse

    Jedenfalls besteht bei einem Übergewicht wie dem der Klägerin (im Allgemeinen ab einem BMI größer als 30 kg/m 2 ) ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen wie Stoffwechselerkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen, Erkrankungen des Magendarmtraktes und Beeinträchtigungen des Halte- und Bewegungsapparates, welches eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich macht (BSG, Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2011 - Az.: L 5 KR 12/11).
  • SG Koblenz, 02.11.2016 - S 11 KR 163/15

    Anspruch des übergewichtigen Versicherten auf eine bariatrische Operation im

    Dies bedarf einer speziellen Rechtfertigung, denn eine mittelbare Krankenbehandlung ist nur dann ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 12 Abs. 1 SGB V, wenn sie nach Art und Schwere der Erkrankung, Dringlichkeit der Intervention sowie nach Abwägung der Risiken und des zu erwartenden Nutzens der Therapie sowie etwaiger Folgekosten für die Krankenversicherung gerechtfertigt ist (vgl. BSG a.a.O., ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2011 - L 5 KR 12/11, abgedruckt in juris).
  • SG Nürnberg, 18.01.2018 - S 7 KR 111/16

    Kostenübernahme für eine bariatrische Operation als Sachleistungsanspruch

    Dies bedarf einer speziellen Rechtfertigung, denn eine mittelbare Krankenbehandlung ist nur dann ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 12 Abs. 1 SGB V, wenn sie nach Art und Schwere der Erkrankung, Dringlichkeit der Intervention sowie nach Abwägung der Risiken und des zu erwartenden Nutzens der Therapie sowie etwaiger Folgekosten für die Krankenversicherung gerechtfertigt ist (vgl. BSG a.a.O., ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2011 - L 5 KR 12/11, abgedruckt in juris).
  • SG Fulda, 18.11.2014 - S 3 KR 582/11

    Die chirurgische Adipositastherapie kommt grundsätzlich nur als ultima ratio und

    Jedenfalls besteht bei einem solchen Übergewicht (im Allgemeinen ab einem BMI größer als 30) ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen, das eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich macht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2003, Az.: B 1 KR 1/02 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 2011, Az.: L 5 KR 12/11).
  • SG Mainz, 26.06.2012 - S 16 KR 250/10

    Anspruch des übergewichtigen Versicherten auf Durchführung einer bariatrischen

    Starkes Übergewicht stellt eine Krankheit dar, wobei dahinstehen kann, ob bereits der Adipositas als solcher Krankheitswert zukommt, da hiermit jedenfalls ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen einhergeht (Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 13.10.2011 - L 5 KR 12/11), das sich bei der Klägerin ausweislich der aktenkundigen medizinischen Stellungnahmen bereits manifestiert hat.
  • SG Schleswig, 27.03.2012 - S 5 KR 19/11

    Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Kosten einer Magenbandoperation durch

    Das Gericht geht aber davon aus, dass zumindest ab einem BMI von 60 die nachhaltigen Erfolgsaussichten konservativer Therapieversuche so gering sind, dass bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ungeachtet der Erschöpfung konservativer Therapiemethoden bereits die primäre Indikation für ein magenchirurgischen Eingriff gestellt werden kann (so auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 2011, L 5 KR 12/11, zitiert nach juris).
  • SG Regensburg, 15.12.2015 - S 8 KR 389/13
    Jedenfalls besteht bei einem solchen Übergewicht (im Allgemeinen ab einem BMI größer als 30) ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Begleit- und Folgeerkrankungen, das eine Behandlung mit dem Ziel der Gewichtsreduktion erforderlich macht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2003, Az.: B 1 KR 1/02 R; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom -T- S8KR 389/13 13. Oktober 2011, Az.: L 5 KR 12/11).
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